Recht und Möglichkeiten bei der Pflege von Angehörigen

Ein Thema, das die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens betreffen wird: Angehörige, in den meisten Fällen die Eltern, werden alt und können den eigenen Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen.

Wenn solch eine Pflegesituation plötzlich auftritt und die alte Person nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, müssen meist Töchter und Söhne Entscheidungen treffen.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir als jungem, im Berufsleben stehenden Menschen, um die Situationen bestmöglich zu lösen?

Zunächst möchte ich auf die rechtlichen Regelungen hinsichtlich des eigenen Berufs eingehen. Wenn urplötzlich eine akute Pflegesituation auftaucht, habe ich als Berufstätiger das Recht, bis zu 10 Tage nicht bei meiner Arbeitsstelle zu erscheinen. Für diesen Zeitraum kann ich auch bei der Pflegeversicherung des Betroffenen eine Lohnersatzleistung beantragen.

Zudem besteht ein Rechtsanspruch, bis zu sechs Monate aus meinem Beruf auszusteigen, um mich der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu widmen. Auch kann ich für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesministerium für Familie erhalten, um die Zeit ohne das berufliche Einkommen zu überbrücken. Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Betrieben mit weniger als 15 Angestellten gilt dieses Recht des sechsmonatigen Berufsausstiegs nicht.

Rundumbetreuung durch professionelle Pflegekräfte

Kommen wir zu den Alternativen, die es bezüglich der Pflege Angehöriger gibt. Zunächst einmal ist wichtig, dass Pflegebedürftige selbst entscheiden, in welcher Form sie Pflegeleistungen erhalten möchten. Wir gehen im Folgenden davon aus, dass der Pflegebürftige diese Entscheidungen nicht mehr treffen kann, etwa weil er an Demenz erkrankt ist.

Einerseits kann ich natürlich, wie im oben beschriebenen Beispiel, die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen und in größeren Betrieben bis zu sechs Monate bei der Arbeit aussetzen. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, eine Pflegekraft mit der Betreuung des Anghörigen zu betreuen. Plattformen wie lebenshilfe24.de vermitteln solche Pflegekräfte. Bei lebenshilfe24 stammen diese aus Polen. In einer Beispielrechnung gibt dieser Anbieter die Gesamtkosten für solch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit knapp über 2.000 Euro im Monat an.

Bei hoher Pflegebedürftigkeit stellt das Pflegeheim die Alternative zur persönlichen Angehörigenpflege beziehungsweise zur ambulanten 24-Stunden-Betreuung dar. Der Vorteil des Lebens im Altenheim kann darin liegen, dass die Pflegebedürftigen Kontakt zu anderen betagten Menschen bekommen. Auf der anderen Seite wehren sich viele ältere Menschen dagegen, ins Heim “abgeschoben” zu werden.

Alternative Pflegeheim

Die Kosten für die Unterbringung im Heim teilen sich in drei Bestandteile auf. Einserseits ist die Unterbringung zu nennen, der Wohnort und die Verpflegung mit Nahrungsmitteln und Freizeitangeboten. Zusätzlich verursacht natürlich die Pflege einen großen Teil der monatlichen Heimgebühren. Als letzter Punkt sind auch Investitionskosten ein wichtiger Kostenpunkt: Hierzu zählen etwa Instandhaltungskosten oder Zinsen für aufgenommene Kredite der Heimbetreiber.

Wie hoch die Kosten für die Unterbringung im Heim sind, lässt sich so pauschal nicht sagen. Nach Schätzungen ist mit einem Eigenanteil von 2.000 bis 4.000 Euro zu rechnen.

Zuletzt kommen wir zum Thema, wer denn eigentlich die Kosten für Pflegeleistungen übernimmt. Hier hilft ebenso die soeben verlinkte Internetseite weiter.

Abhängig von der Pflegestufe des Betroffenen zahlt zunächst die Pflegestufe einen gewissen Betrag für die Pflege der Person. Danach wird geschaut, inwieweit die zu pflegende Person in der Lage ist, selbst für die eigene Pflege aufzukommen. Dann folgt der Ehepartner, dann die Kinder. Mein Problem wäre leider, dass ich mich aufgrund meines bevorstehenden Millionengewinns nicht vor den anfallenden Kosten drücken kann.

Wenn eine Person Kosten für den Ehepartner oder einen Elternteil übernehmen soll, kann sie etliche Ausgaben und auch Schonvermögen geltend machen.

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