Gastbeitrag: Was passiert bei einer Insolvenz?

Es ist nicht gerade ungewöhnlich oder kommt selten vor, dass eine Firma oder junges Unternehmen in die Insolvenz gerät. Aber was passiert mit den übrigen Waren und der Betriebs- und Geschäftsausstattung wenn alles vorbei ist?

Die meisten Sachen finden sich bei einer Zwangsversteigerung oder aber auch heutzutage bei einer online Auktion wieder, so dass die übrigen Sachen noch liquidiert werden können, um Gläubiger zu bedienen.

Aber was genau passiert eigentlich bei einer Insolvenz oder anders gesagt bei einem Konkurs? Wie geht es danach weiter und worauf müssen sich die beteiligten Personen einstellen?

Ganz allgemein gesagt ist eine Insolvenz eine akute Zahlungsunfähigkeit und bezeichnet die Situation eines Schuldners, Unternehmen oder auch Privatperson, gegenüber einem Gläubiger, bei dem man zum Beispiel Waren eingekauft hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Das heißt, die eingekauften Waren, sämtliche andere Rechnungen oder die Mitarbeiter können nicht mehr bezahlt werden und es kommt auch kein neues Geld rein, weil die Auftragslage keine Besserung vorhersagt. Besteht diese Situation wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Unterschied zwischen Verbraucher- und Firmeninsolvenz

Erste Stufe ist die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Hier gibt es Unterschiede zu einer Verbraucherinsolvenz. Bei der Verbraucherinsolvenz besteht vorab die Pflicht zu einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Bei Unternehmen kann der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens sofort beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Hier sieht eine Regelung vor, dass Selbständige Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen, damit Hoffnung für die Gläubiger besteht, dass die offenen Forderungen zumindest zum Teil beglichen werden können.

Nächster Schritt ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens. Dies muss vom Gericht per Beschluss geschehen. Währenddessen wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der den Schuldenbestand und die allgemeine Lage des Unternehmens bewertet und analysiert. In einer Gläubigerversammlung wird dann darüber verhandelt, ob das Unternehmen noch einmal saniert oder das aktuelle Vermögen auf die Gläubiger aufgeteilt wird. Der Schuldner muss sein ganzes Vermögen zur Verfügung stellen, außer er ist eine juristische Person wie eine GmbH, AG oder KGaA. Letztere haften nur mit dem Betriebsvermögen und nicht zusätzlich mit ihrem Privatvermögen.

Abschluss des Insolvenzverfahrens

Zum Schluss gilt es noch das Insolvenzverfahren abzuschließen, nachdem das Vermögen auf die Gläubiger verteilt wurde. Je nach Höhe und verpfändetem Vermögen werden alle Schulden gedeckt oder fallen aus. Die Gesellschaft wird daraufhin aufgelöst und kann nicht weiter bestehen. Für natürliche Personen, die mit ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht worden sind, gibt es noch die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Dieser Zeitraum dauert sechs Jahre und der Person wird ein Teil ihres Einkommens verpfändet.

Der Autor dieses Gastbeitrags interessiert sich sehr für Wirtschaft und die damit einhergehende schöpferische Zerstörung. Schöpferische Zerstörung ist ein Begriff von Schumpeter, mit dem dieser das den Kreislauf von Aufschwung und Niedergang von Unternehmen beschrieben hat.

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