Abfindung – Verzichte nicht auf Deinen Rechtsanspruch!

Im Lehrmaterial zum Fach Personalmanagement ist oft von Personalfreisetzung oder Rationalisierungsmaßnahmen die Rede, wenn Menschen entlassen werden. Ein verharmlosender Begriff, ähnlich der Bezeichnung Kollateralschäden im Krieg, der Todesopfer in der Zivilbevölkerung beschreibt.

In Wahrheit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber für viele Menschen schwer zu ertragen. Der Blick in eine ungewisse Zukunft schmerzt. Gerade für ältere Menschen wird es schwierig, einen neuen Job zu finden. Hinzu kommt in vielen Fällen die Schmach, dass der Arbeitgeber die eigene Arbeitsleistung anscheinend nicht sonderlich schätzt. Eine Abfindung kann den Abschiedsschmerz mildern.

Andere Menschen werden in ihrem Beruf gemobbt und möchten eine Abfindung als eine Art Schmerzensgeld erhalten, wenn Sie die Firma verlassen.

Wer hat einen Anspruch auf eine Abfindung und wie kannst Du eine möglichst hohe Summe aushandeln?

Nehmen wir an, eine fiktive Person namens Marianka durchlebt schwere Zeiten. Sie arbeitet seit fast zehn Jahren für ihren Arbeitgeber in der Verwaltung einer Altenpflegeeinrichtung. Nach anfänglich sehr schönen Jahren begannen mehrere Kollegen, sie mit stichelnden Aussagen zu ärgern. Bestürzt muss sie mit ansehen, wie auch ihr Chef ihr den Rücken zukehrt und hinter ihrem Rücken schlecht über sie spricht.

Kein Anspruch auf Abfindung bei eigener Kündigung

Mit der Zeit wird es immer schlimmer und auch mit therapeutischer Hilfe bekommt Marianka die Situation nicht in den Griff. Sie geht bereits mit Bauchschmerzen zur Arbeit, sie schläft schlecht, lässt sich nach der Arbeit nur noch erschöpft vom Fernseher berieseln.

Schließlich reicht sie die Kündigung ein und hofft darauf, nach ihrer langen Betriebszugehörigkeit eine nennenswerte Abfindung zu erhalten. Doch so läuft das in Deutschland nicht: Sobald der Arbeitnehmer von sich aus kündigt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Ein Mobbingopfer kann in solchen Fällen versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber auszuhandeln. Hier gilt es sich vorher genau über seine rechtlichen Optionen zu informieren.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich besteht bei einer rechtmäßigen Kündigung durch den Arbeitgeber kein Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt jedoch etliche Ausnahmen: Regelungen in einem Tarifvertrag oder Klauseln im Arbeitsvertrag beispielsweise. Auch wenn in einem Betrieb Kündigungen mit einem Sozialplan erfolgen, wie es in der Regel bei Massenentlassungen der Fall ist, besteht oft Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Dasselbe gilt für sozial ungerechtfertigte Kündigungen, wenn ein Anwalt Kündigungsschutzklage erhebt.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann eine Abfindung verlangt werden, wenn das betreffende Unternehmen dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Das ist in der Regel bei mehr als zehn Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten der Fall.




Die Höhe der mir zustehenden Abfindung bemisst sich an mehreren Faktoren: Eine grobe Schätzung ergibt sich aus der Formel

–Dauer der Beschäftigung (in Jahren)– x –ein halbes Bruttomonatsgehalt–

Der genaue Rechtsanspruch hängt jedoch von weiteren Faktoren ab und kann weit von dieser Schätzung abweichen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen.

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photo credit: John Englart (Takver) John Englart attends ALP policy launch 24 November 1975 via photopin (license)

Dieser Artikel stellt keine juristische Rechtsberatung dar, weshalb für Fehlinformationen keinerlei Haftung übernommen werden kann.

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