Mehr als 200.000 Euro Schulden nach Frankenaufwertung – alles zurückzahlen?

Ein junger Ingenieur zockt nebenberuflich am Kapitalmarkt. Am Devisenmarkt spekuliert er auf die Entwicklung des Wechselkurses zwischen Euro und Schweizer Franken. Der junge Mann setzt auf einen steigenden Euro. Scheinbar eine gute Möglichkeit, um ohne Risiko ein paar Tausend Euro zu gewinnen, denn die Schweizer Notenbank sorgt seit geraumer Zeit dafür, dass der Wechselkurs nicht weit unter 1,20 Franken pro Euro fällt.

Doch dann beendet die Schweizer Nationalbank ihre Interventionen – binnen 20 Minuten verliert der Euro massiv an Wert zum Schweizer Franken, der Wechselkurs sinkt zeitweise auf etwa 0,8 Franken pro Euro – ein unglaublicher Kurseinbruch am Währungsmarkt. Der Ingenieur steht nun mit über 200.000 Euro bei seinem Broker, der diese Währungsspekulationen ermöglicht, in der Kreide.

Diese Geschichte griff auch SpiegelOnline auf. Weitere Einzelheiten zu dieser Story können hier nachgelesen werden. Bei Wallstreet-Online hat der Ingenieur einen Forumsbeitrag eröffnet, dessen Diskussion sich mittlerweile über 289 Seiten hinzieht. Ich habe einen Großteil der Diskussion verfolgt und möchte meine Sichtweise dazu darlegen, zu welchem Teil der junge Mann seine Schulden begleichen sollte.

Das Brutale für den jungen Mann ist, dass er bei seinem Broker nur ein paar Tausend Euro auf dem Konto hatte. Doch nicht nur die sind jetzt weg, sondern der Broker fordert eine Nachzahlung von über 200.000 Euro. Viele Broker verpflichten ihre Nutzer zum Nachschießen von Geld, wenn das Kontoguthaben nicht ausreicht, um offene Verbindlichkeiten zu begleichen.

Doch wie kommt jemand zu einem Schuldenberg von 200.000 Euro, wenn er doch nur mit einigen Tausend Euro spekuliert? Das funktioniert durch einen sogenannten Hebel. Der Broker leiht dem Kunden zusätzliches Geld, damit dieser seine Positionsgröße vervielfachen kann. Dem Ingenieur war es so möglich, einen Position von über einer Million Euro für seine Währungsspekulation zu eröffnen, obwohl er zunächst nur 3000 Euro investiert hatte. Der Ingenieur hatte einen sogenannten Stopkurs gesetzt. Sobald der Kurs unter eine vorgegebene Kursmarke fällt, wird die Position aufgelöst und der Kunde verliert nur wenig Geld.

Angesichts dieses außergewöhnlichen Ereignisses brach der Wechselkurs Euro/Schweizer Franken jedoch so schnell ein, dass der Stopkurs nicht mehr griff – der Ingenieur musste mitansehen, wie seine Finanzwette erst zu einem deutlich schlechteren Kurs beendet werden konnte. Einige Forenteilnehmer vermuten, dass dessen Broker die Position zu einem deutlich schlechteren Kurs geschlossen hat, als möglich gewesen wäre. Eventuell stellt sich also noch heraus, dass der Schuldenberg des Mannes nicht so hoch ist wie befürchtet.

Ist es nun gerecht, wenn der Ingenieur über viele Jahre seine Schulden abstottert? Jeder sei für sein Handeln selbst verantwortlich, sagen die Befürworter dieser These. Wer vorher durch derartige Wetten auch Gewinne eingefahren hat, der müsse auch die negativen Konsequenzen tragen und seine Schulden begleichen. Auf der anderen Seite vertreten Forenteilnehmer die Meinung, dass Broker Privatanleger nicht genug auf die Gefahren dieser Spekulationen, insbesondere auf die Nachschusspflicht im Falle unzureichender Kontodeckung, hingewiesen haben. Deswegen müsse der Ingenieur seine Schulden nicht begleichen.

Ich vertrete in diesem Fall eine Position zwischen den Extremen. Einerseits ist Eigenverantwortlichkeit ein wichtiges Prinzip in unserem Wirtschaftsleben. Einem diplomierten Ingenieur muss man zutrauen, dass er die Folgen seines Handelns größtenteils überdenken kann. Wenn ein geistig behinderter Mensch diese Währungswette abgeschlossen hätte, dann sähe es anders aus, denn dann kann diese Person die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht abschätzen. Bei der Ermittlung einer gerechten Schuld für den jungen Ingenieur sind die genauen Umstände seines Handelns zu berücksichtigen. In wie weit hat der junge Mann vorher bereits Gewinne durch die künstliche Stabilisierung der Notenbank erzielt? Im Extremfall hat der junge Mann über einen längeren Zeitraum von der durch die Schweizer Notenbank gestützten Untergrenze profitiert und vor dem Crash hohe Gewinne erzielt. Diese vorherigen Gewinne sollte der Mann mindestens in Form seiner Schulden begleichen.

Dann ist zu überprüfen, inwieweit der junge Mann sich vorher darüber im Klaren war, dass eine Nachschusspflicht besteht und dass in Extremsituationen sein Stopkurs nicht greifen würde. Je bewusster er Risiken in Kauf nahm, desto mehr Geld sollte der Schuldner zurückzahlen.

Vermutlich war sich jedoch der Ingenieur nicht in vollem Umfang der Risiken bewusst. Und an dieser Stelle kann der Broker nicht von seiner Aufklärungspflicht freigesprochen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass viele Broker Privatanlegern Risiken verschweigen, die mit Börsenzockereien einhergehen. Broker wollen Privatanleger anlocken, da sind Berichte über Risiken eher kontraproduktiv. Auch ich habe schon einmal auf Währungskurse spekuliert, als mir ein Broker ein Startguthaben gegeben hat. Doch auch in diesem Fall gab es eine Nachschusspflicht! Ich hätte also trotz Startguthaben eigenes Geld verlieren können. Diese Nachschusspflicht war nicht sofort ersichtlich, sondern ich musste, nachdem ich mich an diese Sache selbst erinnert hatte, erst den entsprechenden AGB-Paragraphen aufsuchen.

Es geht also im Wesentlichen um die Frage, inwieweit der Broker seiner Aufklärungspflicht nachkam, so dass der Ingenieur über Chancen und Risiken ausreichend informiert war und so eigenverantwortlich Finanzwetten eingehen konnte. Eine schwere Frage. Insgesamt denke ich, dass der junge Mann mindestens einen spürbaren Teilbetrag seiner Schuld abbezahlen sollte. Wer Mist baut, der soll auch die Konsequenzen tragen, für die er verantwortlich ist. Natürlich lässt sich das leicht sagen, wenn man sich nicht in dieser belastenden Situation befindet.

Aktuell, Stand 22.5.2015, befindet sich der junge Mann übrigens in Gesprächen mit seinem Broker IG, in denen über die Höhe der Schulden verhandelt wird. Wenn es auf Ratenzahlungen hinauslaufe, wolle er lieber vor Gericht ziehen. Der junge Ingenieur will nur mit dem haften, was er aktuell besitzt. Eine Einstellung, die mich ärgert. Der junge Mann zeigt im Forum nur wenig Einsicht bezüglich des eigenen Versagens in dieser Sache, stattdessen sucht er die Schuld ausschließlich beim Broker.

Hier noch der Link zum Forenartikel bei Wallstreet Online.

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