5,30 Euro im Vergleich – Der Mindestlohn eines Selbständigen im Callcenter (2): Teilzeit

Hier kommt der zweite Teil meiner kleinen Artikelserie zum Stundenlohn eines Selbständigen im Callcenter.

Ein in Vollzeit arbeitender Callcenter-Agent muss nach unserer Rechnung knapp über 13 Euro für seine Leistung in Rechnung stellen, um sich mit einem Angestellten mit Mindestlohn gleichzustellen.

Wenn wir nun den Fall der Teilzeit betrachten, müssen wir einen Faktor beachten, der die Kalkulation verändert.

Um noch einmal kurz die Erkenntnisse aus dem ersten Teil zusammen zu fassen: Ein Vollzeit-Selbständiger im Callcenter kommt auf seinen Mindestlohn, wenn er etwas mehr als 13 Euro pro Stunde abrechnet. Dabei gingen wir von Callcenter-freundlichen Annahmen aus: 98 Prozent der Arbeitszeit konnte der Selbständige in Rechnung stellen. Außerdem verlangte er keinerlei Entschädigung für das Risiko der schwankenden Bezahlung, die sich nach seinen Erfolgen richtet.

Was sorgt dafür, dass ein Selbständiger so viel mehr pro Stunde in Rechnung stellen muss im Vergleich zum Mindestlohn von 8,84 Euro? Da sind auf der einen Seite die Kosten der Sozialversicherung, die der Freischaffende in voller Höhe selbst trägt. Auf der anderen Seite erhält ein Angestellter auch seinen Lohn bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub. Berücksichtigt man diese Faktoren, sollte klar werden, dass ein Selbständiger sehr viel mehr pro Stunde abrechnen muss als ein Arbeitnehmer mit Festgehalt.

Kommen wir jetzt zu unserer Berechnung, wenn der Selbständige in Teilzeit arbeitet. Wir rechnen mit einer 20-Stunden-Woche.

Berechnung des gesamten Gehaltswertes und der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers

Bei der Hälfte der Arbeitszeit kommt ein Angestellter also auf die Hälfte des Gehalts einer Vollzeitkraft, also 766 Euro. Zu diesem Betrag addieren wir erneut 19,5 Prozent Arbeitgeberanteil an den Sozialausgaben. Das ergibt 915,37 Euro.

Schritt 1: Wir rechnen den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung zum Bruttogehalt hinzu.

Bei der Kalkulation der Arbeitsstunden gehen wir ebenso nach dem bewährten Schema vor. Bei 214 Arbeitstagen mit je vier Arbeitsstunden erhalten wir 856 Arbeitsstunden im Jahr.

Schritt 2&3: Die Arbeitstage eines Arbeitnehmers und die Korrektur und die Berücksichtigung der abrechenbaren Arbeitszeit.

Jetzt folgt die erste Abweichung in unserer Kalkulation. Es macht Sinn, davon auszugehen, dass ein Teilzeit-Arbeitender einen geringeren Teil seiner Stunden abrechnen kann als ein Vollzeitler. Bei einer Teilzeitbeschäftigung fallen nicht bezahlte Stunden wie Schulungen, die Kontrolle und das Schreiben von Rechnungen sowie das Absprechen der Arbeitszeiten stärker ins Gewicht. Deshalb gehen wir hier von 96 Prozent abrechenbarer Zeit der 856 Arbeitsstunden aus, also 821, 76 Stunden jährlich und 68,48 Stunden im Monat.

Selbständiger mit sehr hohen Kosten für Krankenkasse bei geringem Einkommen

Wir müssen jedoch noch eine weitere Besonderheit bei der Teilzeitarbeit eines Selbständigen berücksichtigen: Ein Selbständiger entrichtet seine Krankenversicherungsbeiträge auf Grundlage eines Mindestgewinns von etwa 1487,50 Euro (Härtefallregelung). Wenn wir den derzeitigen Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent meiner derzeitigen Krankenkasse berücksichtigen, muss ein Selbständiger monatlich mindestens etwa 226 Euro für die Krankenkasse löhnen.

Vergleichen wir dies einmal mit dem Krankenkassenbeitrag des Angestellten mit 20-Stunden-Woche: Dieser zahlt nur etwa 114 Euro Gesamtbeitrag monatlich für die Krankenkasse*. Insgesamt muss der Selbständige also etwa 112 Euro monatlich zusätzlich verdienen!

Grafik: Ein Selbständiger zahlt bei geringem Einkommen (maximal 1487,50 Euro monatlich)einen Mindestbetrag von etwa 226 Euro im Monat. Ein Angestellter zahlt nur etwa die Hälfte einer selbständigen Teilzeitkraft im Callcenter.

Wir addieren die Zusatzbelastung zu den Gesamtkosten für den Arbeitnehmer. Danach teilen wir den Gesamtbetrag 1027,13 Euro durch 68,48 monatliche Arbeitsstunden. Das Resultat: 15 Euro!

Zieh Dir das mal rein: Der Hobby-Unternehmer im Callcenter benötigt etwa zwei Euro pro Stunde mehr als sein vollzeitarbeitender Kollege. Dieser Aufschlag resultiert größtenteils aus dem Mindestbeitrag Selbständiger für die Krankenkasse.

9 Euro als Teilzeit-Selbständiger entsprechen im Callcenter einem Angestellten-Lohn von 5,30 Euro

Zum Abschluss, weil der Schmerz so schön bitter daherkommt, noch eine letzte Rechnung: 9 Euro tatsächlicher Stundensatz eines Selbständigen entspricht welchem Stundenlohn eines Arbeitnehmers? Wir müssen dazu den Mindestlohn des Arbeitnehmers um 40 Prozent kürzen. Es ergeben sich 5,30 Euro.

Grafik: Ein Stundensatz von 9 Euro eines selbständigen Callcenter-Agenten ist vergleichbar mit einem Angestellten, der für 5,30 Euro in der Stunde arbeiten geht.

 

Weiterführendes Material:

*den Krankenkassenbeitrag eines Angestellten kannst du mit diesem Rechner leicht selbst ermitteln. Addiere dazu einfach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag.

Mehr zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige in diesem schön recherchierten und aufbereiteten Beitrag.

photo credit: Neil. Moralee The sound of silence. via photopin (license)

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