Als Student selbständig im Callcenter (2): Die Berechnungen

Nachdem wir im ersten Teil die Grundlagen geklärt haben, geht es nun ans Eingemachte.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Wieviel muss ein selbständiger Student im Callcenter mindestens verdienen, um sich finanziell gleichzustellen mit einem angestellten Studenten mit Mindestlohn?

Wir werden folgende Fälle untersuchen:

  1. Der regelmäßig arbeitende Student, der 20 Stunden pro Woche arbeitet und keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, jedoch in die Rentenversicherung einzahlt.
  2. Der in den Semesterferien einmalig für drei Monate arbeitende Student, der sozialversicherungsfrei angestellt ist.

Permanent arbeitender Student zahlt als Angestellter in Rentenversicherung ein

Beginnen wir mit Fall 1: Dem konstant 20 Stunden arbeitenden Studenten. Wir beginnen mit dem Gesamtwert von dessen Gehalt als Arbeitnehmer. Wir müssen zum Bruttolohn den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung addieren.

Bei einem Mindestlohn von 8,84 Euro beträgt der Monatslohn 766 Euro. Wir addieren den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 9,8 Prozent und erhalten den von mir kreierten Gesamtgehaltswert™*.

Zum Bruttolohn des Arbeitnehmers addieren wir 9,8 Prozent Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Für die Krankenkasse sowie Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden keine Beiträge fällig. Wir erhalten den Gesamtwert der Leistungen, die ein Arbeitnehmer erhält.

In Schritt Zwei berechnen wir die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, der im Vergleich zum Selbständigen folgende Vorzüge genießt: Bezahlte Krankheit, Urlaub und gesetzliche Feiertage. Der Selbständige muss diese für den Arbeitnehmer freien Tage dadurch finanzieren, dass er mehr Geld pro Stunde verdient. Im nächsten Schritt berücksichtigen wir, dass ein Selbständiger nicht alle seine Arbeitsstunden in Rechnung stellen kann. In den mir bekannten Callcentern wird beispielsweise die Grundschulung nicht entlohnt.

Berücksichtigung von Krankheitstagen, Urlaub und gesetzlichen Feiertagen. Im nächsten Schritt nehmen wir an, dass ein Selbständiger nur 96 Prozent der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Rechnung stellen kann.

821,76 abrechenbare Stunden pro Jahr sollte ein Selbständiger also berücksichtigen. Umgerechnet auf einen Monat ergibt sich eine abrechenbare Stundenzahl von 821,76/12 = 68,48 Stunden.Wir können davon ausgehen, dass keine Kosten für die Arbeitsausstattung des Selbständigen anfallen, weil dieser in den Räumlichkeiten des Auftraggebers arbeitet.

Im letzten Schritt teilen wir Bruttogehaltswert durch monatlich abrechenbare Stundenzahl. 841,07 / 68,48 = 12,28 Euro.  Ein teilzeit arbeitender, selbständig im Callcenter tätiger Student benötigt also 12,28 Euro in der Stunde, um sich gleichzustellen mit einem angestellten Studenten mit Mindestlohn.

An dieser Stelle noch eine Anmerkung: Bitte auch unbedingt die kleinen Pausen berücksichtigen, die ihr im Callcenter macht. Ein Angestellter bekommt diese Verschnaufpausen entlohnt, während im Callcenter bei fixer Entlohnung nach Zeit die Pause oft gnadenlos abgezogen wird. Wenn Ihr also, wie von den meisten Supervisoren in Callcentern empfohlen, 5 Minuten Pause macht pro Arbeitsstunde, dann berücksichtigt unbedingt diese fünf Minuten bei eurer Arbeitszeit.

Kommen wir nun zu Fall 2: Ein Student, der einmalig drei Monate in den Semesterferien in Vollzeit im Callcenter arbeitet. Wenn dieser Mensch ein Angestelltenverhältnis eingehen würde, so würden für diesen keine Sozialabgaben fällig. Der Gesamtgehaltswert entspricht also dem Bruttogehalt von 1532 Euro.

Für einen Studenten, der nicht länger als drei Monate im Jahr arbeitet, fallen keine Sozialabgaben an. Deshalb entspricht der Gesamtwert seines Gehalts dem Bruttogehalt.

Selbständiger Vollzeitler muss für Krankheit, Urlaub und Feiertage vorsorgen

In Schritt 2 müssen wir nun berücksichtigen, dass der Student Vollzeit arbeitet. Zudem nehmen wir an, dass ein vollzeitarbeitender selbständiger Student etwas mehr Arbeitszeit abrechnen kann als ein Teilzeitler.

1677,76 abrechenbare Stunden im Jahr ergeben auf den Monat umgerechnet 139,81 Stunden. Zum Abschluss müssen wir nur noch den Gesamtgehaltswert durch die monatlichen Arbeitsstunden teilen. 1532 / 139,81 ergibt 10,95 Euro. Ein Student, der also in den Semesterferien drei Monate am Stück im Callcenter arbeitet, benötigt mindestens 10,95 Euro, um sich mit einem Arbeitnehmer mit Mindestlohn gleichzustellen.

 

*Ich habe natürlich den Gesamtgehaltswert nicht als Handelsmarke schützen lassen. Also bitte nicht verklagen.

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