Der Stundenlohn eines Selbständigen

Viele selbständige Menschen tun sich schwer damit, einen angemessenen Stundenlohn für Ihre Dienstleistung zu berechnen.

Ein Selbständiger muss deutlich mehr Geld für eine abgerechnete Stunde verdienen als ein Arbeitnehmer für eine Arbeitsstunde überwiesen bekommt.

Welche Faktoren muss ein Selbständiger bei seiner Kalkulation berücksichtigen, die bei einem Angestellten wegfallen?

Wir beginnen mit dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers, mit dem sich der Selbständige finanziell gleichstellen möchte. Der Bruttolohn ist das Gehalt des Arbeitnehmers vor Abzug der Steuern und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung zählen die Beiträge zur Kranken-,Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Selbständiger trägt Kosten zur Sozialversicherung selbst

Doch auch der Arbeitgeber trägt einen Anteil an den Kosten der Sozialversicherung. So kommen etwa 20 Prozent Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zum Bruttolohn hinzu. Hier könnt Ihr genau ausrechnen, wie hoch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei einem bestimmten Bruttolohn ist.

Schritt 1: Wir benötigen zunächst einmal den Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer inklusive allen Kosten zur Sozialversicherung pro Monat verdient.

Im Bruttolohn inklusive Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sind nun sowohl Nettolohn, Steuern und die gesamten Kosten für die Sozialversicherung enthalten. Warum müssen wir die gesamten Kosten der Sozialversicherung eines Angestellten berücksichtigen? Weil ein Selbständiger ebenfalls die gesamten Kosten der eigenen rankenversicherung, der eigenen Altersvorsorge, einer Pflegeversicherung und einer eventuellen Arbeitslosenversicherung tragen muss.

Doch haben wir nun bei weitem noch nicht alle relevanten Kosten berücksichtigt.

Arbeitnehmer bekommt Urlaub, Krankheitstage und Feiertage bezahlt

Kommen wir zur Arbeitszeit. Hier kannst Du sehen, welche weiteren Vorzüge ein Angestellter genießt. Er erhält weiter seinen Lohn im Falle einer Krankheit, er erhält weiter seinen Lohn an gesetzlichen Feiertagen und er erhält weiter seinen Lohn, wenn er Urlaub macht.

Ein Selbständiger sollte zusehen, dass er genug Geld für eine Arbeitsstunde berechnet, um Krankheits- und Feiertage sowie den eigenen Urlaub finanzieren zu können. Dabei dient der Arbeitnehmer als Vergleichsgröße. Der Selbständige muss also Zeiten der Krankheit, Urlaub und Feiertage aus seiner monatlichen Arbeitszeit herausrechnen.

Schritt 2: Wir müssen berücksichtigen, dass ein Arbeitnehmer auch an Feiertagen, bei Krankheit und im Urlaub seinen Lohn weiter erhält. Ein Selbständiger sollte sich an den tatsächlichen Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers orientieren.

Zusätzlich sollte ein Selbständiger in seine Überlegungen miteinbeziehen, dass er nur einen Teil seiner Arbeit in Rechnung stellen kann. So muss ein Unternehmer beispielsweise Zeit dafür aufwenden, Angebote zu erstellen oder Veranstaltungen zu besuchen, auf denen er neue Kunden gewinnen kann. Doch auch diese Arbeit möchte er vergütet bekommen. Deshalb legt er Sie auf seine Kunden über die abrechenbaren Stunden um.

Auflschlag für die Arbeitsausstattung sowie Entschädigung für das unternehmerische Risiko

Hinzu kommt: Ein Selbständiger hat Kosten, die ein Angestellter nicht hat. Ein eigenes Büro, Computer, Drucker, Schreibtisch, Stuhl, geschäftliches Telefon und weitere Geschäftskosten. All diese Ausgaben muss er während der Nutzungszeit wieder reinholen, indem er die Kunden zur Kasse bittet.

Doch auch damit sind wir noch nicht am Ende unserer Rechnung. Ein Selbständiger möchte für das Risiko seines Unternehmertums entschädigt werden. Ein Arbeitnehmer hat, gerade wenn er schon viele Jahre in einem Betrieb arbeitet, eine große Sicherheit und kann meist nur bei Zahlung einer hohen Abfindung gefeuert  freigesetzt werden. Deshalb möchte ein Unternehmer oder Freiberufler einen Überschuss verdienen, um in schlechteren Zeiten davon zehren zu können.

Zu guter Letzt stellt ein Selbständiger auch noch 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung, wenn er kein Kleingewerbe angemeldet hat.

Wer sich für noch mehr Details interessiert, dem sei dieser Blogbeitrag empfohlen. Der folgende Beitrag wird sich damit beschäftigen, wieviel ein Selbständiger mindestens verdienen muss, um sich mit einem Arbeitnehmer mit Mindestlohn gleichzustellen.

Ein kleiner Hinweis noch zum Schluss: Natürlich ist der Begriff Stundenlohn bei einem Selbständigen nicht korrekt. Da der Begriff “Stundenlohn Selbständiger” bei Google jedoch weitaus häufiger gesucht wird als “Stundensatz Selbständiger”, habe ich den unkorrekten Begriff gewählt, der sich strenggenommen auf abhängig Beschäftigte bezieht.

photo credit: Matti Mattila Math via photopin (license)

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2 Gedanken zu „Der Stundenlohn eines Selbständigen“

    • Ich hatte auf einer Internetseite gelesen, dass der durchschnittliche Jahresurlaub für einen Arbeitnehmer in Deutschland 27 Tage beträgt. Diese Leistung möchte sich der Selbständige natürlich auch vom Auftraggeber bezahlen lassen.

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