Wie der Staat Steuern rechtfertigen kann

Es gehört schon fast zum guten Ton, sich über den Staat aufzuregen, der den Bürgern allzu tief in die Tasche greift. Ich möchte nicht bestreiten, dass der Staat hier zu kräftig zugreift, es gibt jedoch spezielle Güter, deren Bereitstellung durch den Staat sinnvoll ist.

Die Rede ist von sogenannten öffentlichen Gütern, zu denen etwa das Gut Landesverteidigung gehört. Diese kennzeichnen zwei zentrale Merkmale:

1) fehlende Ausschließbarkeit im Konsum: Das Gut ist dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Menschen nicht vom Gebrauch des Gutes ausgeschlossen werden können. So profitieren ausnahmslos alle Bürger von der im Zuge der Landesverteidigung bereitgestellten Bundeswehr. ,,Normale” Güter, die man auch als private Güter bezeichnet, verfügen dagegen über das Merkmal Ausschließbarkeit. Der Besitzer einer Flasche Wein kann sich dazu entscheiden, andere Menschen vom Konsum seines Weines auzuschließen.

2) Nicht-Rivalität im Konsum: Öffentliche Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche ,,Konsumenten” des öffentlichen Gutes den Nutzen der bisherigen Konsumenten nicht verringern. Auf das Beispiel Landesverteidigung übertragen heißt dies, dass die in Deutschland lebenden Personen keine Nachteile im persönlichen Nutzen durch das Gut  haben, wenn einige zusätzliche Konsumenten hinzukommen, etwa im Zuge einer Einwanderungswelle. Private Güter zeichnen sich dagegen durch Rivalität im Konsum aus. Wenn wir etwa eine Flasche Wein betrachten, dann verringert sich der Nutzen der Konsumenten mit jedem zusätzlichen Weintrinker.

Die fehlende Ausschließbarkeit ist letztlich der Grund, warum auf freiwilliger Basis Landesverteidigung nicht finanziert werden kann. Jeder Mensch profitiert in vollem Maße von den Geldern, die einzelne Menschen für die Bundeswehr zur Verfügung stellen. So ist es für jeden Menschen eine dominante Strategie, kein Geld zur Finanzierung des öffentlichen Gut zur Verfügung zu stellen. Man bezeichnet die Entscheidung, nicht zum öffentlichen Gut beizutragen, auch als Trittbrettfahrerverhalten.

Welche weiteren Beispiele für öffentliche Güter gibt es? Wenig befahrene Stadtstraßen und Überlandstraßen kann man in die Kategorie ,,öffentliche Güter” einordnen. Öffentliche Grünanlagen und Parks gehören auch dazu, denn es können a) keine Bürger von der Nutzung dieser Anlagen ausgeschlossen werden und b) bis zu einer sehr hohen Zahl an gleichzeitigen Besuchern wird der Nutzen der bisherigen ,,Konsumenten” nicht durch den Besuch weiterer Konsumenten verringert.

Nicht nur öffentliche und private Güter werden unterschieden

Streng genommen ist es jedoch bei diesem Gut möglich, einzelne Menschen von der Nutzung des Gutes auszuschließen, indem man etwa Eingangskontrollen durchführt. Dann könnte der Betreiber des Parks mit Eintrittspreisen arbeiten und das öffentliche Gut würde zu einem sogenannten Clubgut. Clubgüter zeichnen sich durch Ausschließbarkeit bei gleichzeitiger Nicht-Rivalität im Konsum aus. Weitere Beispiele für Clubgüter sind Fitnessstudios, Golfklubs und Pay-TV. Viel genutzte Autobahnen und Innenstadtabschnitte sind dagegen durch Rivalität im Konsum bei gleichzeitiger Nicht-Ausschließbarkeit (oder nicht praktizierter Ausschließbarkeit) gekennzeichnet und werden Allmende-Güter genannt.

Bild: Die unterschiedlichen Arten von Gütern

 

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