5,30 Euro im Vergleich – Der Mindestlohn eines Selbständigen im Callcenter (2): Teilzeit

Hier kommt der zweite Teil meiner kleinen Artikelserie zum Stundenlohn eines Selbständigen im Callcenter.

Ein in Vollzeit arbeitender Callcenter-Agent muss nach unserer Rechnung knapp über 13 Euro für seine Leistung in Rechnung stellen, um sich mit einem Angestellten mit Mindestlohn gleichzustellen.

Wenn wir nun den Fall der Teilzeit betrachten, müssen wir einen Faktor beachten, der die Kalkulation verändert.

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Der Mindestlohn eines Selbständigen im Callcenter (1): Vollzeit

Ich arbeite seit zwei Monaten im Callcenter in der Markt- und Meinungsforschung. Wir führen Umfragen durch, beispielsweise zu den Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. In dieser Branche arbeiten die Menschen auf selbständiger Basis. Die Callcenter-Agenten rechnen also für Ihre Leistung einen gewissen Betrag ab. Diesen stellen Sie dem Auftraggeber, dem Callcenter, in Rechnung.

Wir berechnen heute den Mindestlohn eines Selbständigen im Callcenter.

Ich verdiente bislang etwa neun Euro in der Stunde bei den beiden Callcentern, für die ich tätig war. Laut Aussage eines Instituts soll der Stundensatz bei neun bis zwölf Euro liegen, das andere redete von acht bis neun Euro. Ich habe bislang durchschnittlich neun Euro in der Stunde verdient.

Wie realistisch ist eine Bezahlung von neun Euro für einen Selbständigen? Sollte ich den Job weitermachen oder versuchen, in ein Angestelltenverhältnis mit Mindestlohn zu wechseln?

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Der Stundenlohn eines Selbständigen

Viele selbständige Menschen tun sich schwer damit, einen angemessenen Stundenlohn für Ihre Dienstleistung zu berechnen.

Ein Selbständiger muss deutlich mehr Geld für eine abgerechnete Stunde verdienen als ein Arbeitnehmer für eine Arbeitsstunde überwiesen bekommt.

Welche Faktoren muss ein Selbständiger bei seiner Kalkulation berücksichtigen, die bei einem Angestellten wegfallen?

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