Als Student selbständig im Callcenter (1): Die Grundlagen

Für Studenten gelten Sonderregeln bezüglich der Abführung von Sozialabgaben, wenn diese abhängig beschäftigt sind.

Wie soll sich ein Student entscheiden, wenn er die Wahl zwischen Selbständigkeit im Callcenter und einer abhängigen Beschäftigung hat?

In diesem Beitrag geht es um die Grundlagen der Sozialversicherungspflicht beziehungsweise – freiheit von Studenten.

Hier also das Studenten-Special meiner kleinen Serie zum Callcenter. In Teil 1 hatte ich die Entlohnung eines regulären, nicht studentischen Arbeitnehmers mit dem eines Arbeitnehmers bei Vollzeittätigkeit verglichen. Ergebnis: Um sich mit einem zum Mindestlohn abhängig beschäftigten Arbeitnehmer gleichzustellen, muss der selbständige Callcenter-Agent mindestens etwa 13 Euro verdienen pro Stunde.

Bei Teilzeit ergibt sich ein noch dramatischeres Bild. Aufgrund des hohen Krankenkassenbeitrags für selbständige Unternehmer benötige ich hier satte 15 Euro, um mich mit einem Mindestlohn-Teilzeitler gleichzustellen. 15 Euro!

In diesem Beitrag geht es um die Grundlagen der Abführung von Sozialabgaben für einen studentischen Arbeitnehmer.

Zunächst einmal sollten wir uns verdeutlichen, wann ein Arbeitgeber für Studenten Sozialabgaben entrichten muss.

Regelmäßige Beschäftigung mit maximal 20 Stunden pro Woche: Nur Rentenversicherungspflicht

Beginnen wir mit der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Hier gilt die sogenannte 20-Stunden-Regel: Wenn ein Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche regelmäßig arbeitet, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge dieser Art entrichten. Gleiches gilt für Beschäftigungen in den Semesterferien, egal welcher Zeitumfang vorliegt.Auch eine Kombination aus regelmäßiger Arbeit, die 20 Stunden nicht überschreitet und einer Tätigkeit mit mehr Arbeitswochenstunden bleibt für den Studenten kranken-, pflege-, und arbeitslosenversicherungsfrei.

Ein Student kann also beispielsweise regelmäßig 20 Stunden in der Woche arbeiten und in den Semesterferien 40 Wochenstunden arbeiten, ohne in die Krankenkasse sowie die Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Einzelheiten zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung findest Du hier.

Für die Rentenversicherung gelten andere Regeln. Hier ist jede Beschäftigung, die drei Monate oder 70 Arbeitstage überschreitet, rentenversicherungspflichtig.

Ein Student, der das ganze Jahr über 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss also in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Student, der drei Monate lang Vollzeit arbeitet, und sich für den Rest des Jahres seinem Studium widmet beziehungsweise, wie bei Studenten üblich, auf der faulen Haut liegt, zahlt nicht in die Rentenversicherung ein. Weitere Informationen zur Rentenversicherung bei arbeitenden Studenten hier.

Selbständige Tätigkeit: Vorsicht bei Familienversicherung und regelmäßigem Einkommen über 425 Euro

Was ist bei nebenberuflich selbständigen Studenten zu beachten hinsichtlich der Sozialversicherung? Bei regelmäßigen Tätigkeiten, die 20 Stunden nicht überschreiten, geht die Krankenkasse typischerweise davon aus, dass eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegt und die studentische Krankenversicherung mit geringen Beiträgen weiter bestehen kann.

Vorsicht jedoch, wenn Deine regelmäßigen monatlichen Einnahmen 425 Euro übersteigen und Du über ein Familienmitglied mit krankenversichert bist. Diese Möglichkeit ist dann nämlich nicht mehr gegeben. Ein Selbständiger im Callcenter zahlt auch als Student nicht in Arbeitslosen-, Pflege-, und Rentenversicherung ein. Weitere Informationen zu Selbständigkeit im Studium und Sozialabgaben findest Du hier.

Wir werden im folgenden Beitrag die oben angesprochenen Fälle mit einem Selbständigen im Callcenter vergleichen:

  1. Der regelmäßig arbeitende Student, der 20 Stunden pro Woche arbeitet und keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, jedoch in die Rentenversicherung einzahlt.
  2. Der in den Semesterferien einmalig für drei Monate arbeitende Student, der sozialversicherungsfrei angestellt ist.

photo credit: Comcast Washington State Grand opening of the Spokane-area Comcast call center via photopin (license)

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